27/05/2021

KIG – Kieferorthopädische Indikationsgruppen

Kieferorthopädische Indikationsgruppen

Die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen, kurz auch KIG genannt, bestimmen ob sich die gesetzliche Krankenkasse an den Grundleistungen einer kieferorthopädischen Behandlung  beteiligt oder nicht. Das Einstufungssystem besteht aus einer Kombination von Buchstaben und Zahlen. Der Buchstabe beschreibt die Befundart bzw. die Indikationsgruppe (z.B. P = Platzmangel oder U = Zahnunterzahl). Die Zahlen geben den Schweregrad des jeweiligen Befundes an und gehen von 1 bis 5 (1 = geringe Abweichungen und 5 = starke Abweichungen).

Die KIG Kriterien für eine Kostenbeteiligung durch die gesetzlichen Krankenkassen sind zusätzlich von der Art der Kieferorthopädischen Behandlung abhängig.

Hauptbehandlungen:

  • Hier muss ein Schweregrad von 3 (KIG 3) vorliegen und der Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag sein

In speziellen Fällen können auch Frühbehandlungen und Erwachsenenbehandlungen Kassenleistungen sein.

  • Frühbehandlung: z.B. Gefahr vor schwerwiegenden Wachstumsbehinderungen
  • Erwachsenenbehandlungen mit Chirurgie: schwere Kieferanomalien, die eine kieferorthopädische-kieferchirurgische Therapie erfordern

Über genauere Informationen klären wir Sie gerne bei einem Beratungsgespräch auf.

Beim ersten Termin kann in den allermeisten Fällen die KIG-Einstufung schon bestimmt werden. In manchen Fällen sind weitere diagnostische Mittel notwendig. Beispielsweise benötigt man ein Röntgenbild um Zahnverlagerungen oder Nichtanlagen genau diagnostizieren zu können. Bei Grenzfällen werden zur genauen Vermessung Modelle von den Zähnen und Kiefern erstellt.

Nach Genehmigung des Behandlungsplans von der Krankenkasse und einer Kostenbesprechung mit dem Patienten, kann im Anschluss mit der Behandlung angefangen werden.