02/03/2020

Kieferorthopädischer Beratungstermin

Im Normalfall werden die Kosten einer Erstberatung von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen.

Zu Beginn folgt erst einmal ein Anamnesebogen. Er dient zur Erfragung der Vorgeschichte. Es wird danach gefragt, ob z.B. in der Familie bereits Fehlstellungen aufgetreten sind oder besondere Gewohnheiten vorliegen, wie etwa Nägelkauen. In solchen Fällen ist es oftmals notwendig fachübergreifend mit Logopäden, HNO-Ärzten oder Osteopathen zusammen zu arbeiten.

Eine Untersuchung der Situation im Mund dient zur Einschätzung des Behandlungsbedarf und des bestmöglichen Behandlungszeitpunktes. Für eine ausführliche Diagnostik und zur Bestimmung des tatsächlichen Ausmaßes der Zahn- und/ oder Kieferfehlstellung werden im Anschluss Abdrücke beider Kiefer oder ein intraoraler 3D Scan der Zähne angefertigt. Zusätzlich werden Fotos von den Zähnen, dem Gesicht sowie auch Röntgenbilder erstellt.

Eine Beteiligung der gesetzlichen Krankenkassen an der kieferorthopädischen Behandlung hängt von mehreren Faktoren ab:

Ausschlaggebende Kriterien:

  • Unter 18 Jahren   
  • Unter 18 Jahren (außer in Ausnahmefällen, wie z.B. chirurgisch-kieferorthopädische Behandlungen, da beteiligt sich die Krankenkasse auch noch nach dem 18. Lebensjahr)
  • Ab KIG (Kieferorthopädische Indikationsgruppe) Stufe 3

Nach Auswertung der Anfangsunterlagen wird auf dessen Basis ein sogenannter Behandlungsplan erstellt. Dieser beinhaltet Diagnose, geplante Therapie als auch die zu verwendenden Geräte. Der Kostenumfang wird ebenso zu Beginn angegeben und bevor es dann richtig losgehen kann, wird der Plan der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zur Genehmigung vorgelegt. 

Nach Genehmigung wird der Patient informiert und die Behandlung kann beginnen.