Allergien und Zahnspangen

Eine Frage, die uns häufig erreicht, ist, ob Zahnspangen Allergien auslösen können. Wir verstehen, dass die Gesundheit Ihrer Zähne von größter Bedeutung ist, und wir möchten alle Bedenken aus dem Weg räumen.

Materialien höchster Verträglichkeit für Ihre Zahngesundheit

Es ist selten, dass Zahnspangen Allergien verursachen, da wir von Anfang an darauf achten, ausschließlich Materialien höchster Verträglichkeit zu verwenden. Bei uns steht Ihre Gesundheit an erster Stelle. Wir legen großen Wert darauf, dass unsere Patienten eine sichere und effektive Behandlung erfahren.

Individuelle Behandlung für Ihr Wohlbefinden

Bevor wir mit der Behandlung beginnen, bitten wir Sie jedoch, uns über eventuelle Allergien zu informieren, sei es bei Ihnen oder Ihrem Kind. Diese Information ist für uns äußerst wichtig, da sie es uns ermöglicht, die Materialien entsprechend auszuwählen. Ihr Wohlbefinden liegt uns am Herzen, und wir passen jede Behandlung individuell an Ihre Bedürfnisse an.

Transparenz und Offenheit bei Dr. Höschel & Kollegen

Dr. Höschel & Kollegen setzen auf Transparenz und offene Kommunikation. Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und modernste Technologien, um Ihr strahlendes Lächeln zu verwirklichen.

Ihr Weg zur perfekten Zahngesundheit mit Dr. Höschel

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie weitere Informationen wünschen oder einen Termin vereinbaren möchten. Wir freuen uns darauf, Sie auf dem Weg zu Ihrer perfekten Zahngesundheit zu begleiten!

Weizmanntabelle

Unter folgenden Links finden Sie alle Informationen, Bewertungen und jeweiligen Leistungsübersichten der Versicherungen:

www.waizmanntabelle.de/kinder
www.waizmanntabelle.de
www.waizmanntabelle.de/60plus

Der richtige Beginn

Im 10. oder 11. Lebensjahr beginnen die meisten kieferorthopädischen Behandlungen. Zu dieser Zeit setzt der Zahnwechsel im Seitenzahnbereich ein und es gibt noch mal einen Wachstumsschub. Beides sind gute Voraussetzungen für kieferorthopädischen Maßnahmen.

 

Wenn etwa der Unterkiefer schneller als der Oberkiefer wächst und so vor diesem steht oder generell eine ausgeprägte Stufe vorliegt, ist es erforderlich diesen Fehlentwicklungen mit einem frühzeitigen Behandlungsbeginn entgegenzusteuern. Aber auch bei einem frühzeitigen Milchzahnverlust ist es ratsam mit einfachen Maßnahmen den Platz für die bleibenden Zähne zu halten. Ein Behandlungsbeginn nach dem 11. Lebensjahr ist auch noch denkbar, z.B. wenn es in erster Linie um die Ausformung der Zahnbögen bei Engständen geht. Grundsätzlich ist es jedoch empfehlenswert den Kieferorthopäden frühzeitig – schon vor dem Zahnwechsel – aufzusuchen, damit Fehlentwicklungen rechtzeitig erkannt und therapiert werden können. Durch diese relativ kleinen Maßnahmen kann später oftmals ein großer Behandlungsaufwand vermieden werden.

Beratung + Diagnostik

Das Beratungsgespräch ist Dein erster Termin bei uns. Bei diesem Termin stellen wir fest, ob deine Zahn- und Kieferentwicklung natürlich verläuft und ob eine Beeinträchtigung der Kau-, Atem- und Sprachfunktion vorliegt. Ist eine Behandlung anzuraten, werden zu Beginn diagnostische Unterlagen angefertigt.

Hierzu werden Fotos, Abdrücke und Röntgenaufnahmen genommen. Durch die Verwendung modernster bildgebender Verfahren (digitale Röntgentechnik) reicht eine minimale Strahlenbelastung aus. Die diagnostischen Unterlagen werden im Anschluss dann ausgewertet und sind die Grundlage der individuellen Behandlungsplanung. Eine sorgsame Abwägung von Nutzen und Aufwand und natürlich eine ausführliche Aufklärung über Kosten und Risiken sind für uns sehr wichtig.

Therapie

Welche Behandlungsmittel eingesetzt werden, hängt vom Behandlungsbeginns und von der individuellen Zahn- bzw. Kieferfehlstellung ab. So werden z.B. vor Beendigung des Zahnwechsels im Seitenzahnbereich meist herausnehmbare Apparaturen verwendet.

Eine Förderung des Kieferwachstums kann mit sogenannten funktionskieferorthopädischen Geräten erzielt und das Wachstum so in die richtige Richtung gelenkt werden. Zusätzlich kann die Kieferbreite mit herausnehmbaren Behandlungsmitteln reguliert werden. Insbesondere ermöglicht dies den Erhalt von Zähnen bei Engständen und Platzmangel. Abhängig vom Behandlungsziel und dem Erfolg einer Therapie mit herausnehmbaren Geräten, geht es dann nach Abschluss des Zahnwechsels mit den festsitzenden Apparaturen oder dünnen Kunststoffschienen (z.B. Invisalign oder Clear Aligner) weiter. Sie ermöglichen eine gezielte Behandlung einzelner Zahnfehlstellungen und eine funktionelle Abstimmung der beiden Kiefer zueinander.

Erfolgreiche kieferorthopädische Behandlung

Der übliche Zeitpunkt für Korrekturen

Der Zahnwechsel im Seitenzahnbereich fängt in der Regel zwischen dem 9. und 10. Lebensjahr an. Genau zu dieser Zeit lässt sich auch das Kieferwachstum gut beeinflussen. Nach Abschluss des Zahnwechsels – mit ca. 12 Jahren beendet – ist ein Beginn aber auch kein Problem. Die Behandlung ähnelt in vielen Aspekten der von Erwachsenen. Größtenteils werden hier festsitzende Spangen verwendet.

Welche verschiedenen Möglichkeiten gibt es?

Herausnehmbare Zahnspange

Herausnehmbare Behandlungsgeräte haben unterschiedliche Behandlungszwecke. Der Platzhalter hat den Nutzen bei einem frühzeitigen Milchzahnverlust den Platz für die bleibenden Zähne zu halten. Ebenfalls verhindert er ein nach vorne Kippen der Backenzähne in die Lücke. Die sogenannten aktiven Platten ermöglichen wiederum z.B. eine Nachentwicklung der Zahnbogenbreite und können im begrenzten Maße auch Einzelzahnpositionen beeinflussen. Um das Kieferwachstum zu fördern oder zu begrenzen, werden funktionskieferorthopädische Geräte eingesetzt. Von den funktionskieferorthopädischen Geräten setzen wir gerne den Bionator, den Fränkel oder den Twinblock ein. Eine Korrektur von Einzelzahnpositionen lassen sich gut mit aktiven Kunststoff-Alignern beheben. Die genannten Geräte grenzen insgesamt die Bewegungsmöglichkeiten der herausnehmbaren Geräte ein.

Festsitzende Zahnspange

Vestibulaere Technik

Um exakte körperliche Zahnbewegungen durchzuführen, werden festsitzende Behandlungsmittel eingesetzt. Sie sind notwendig, um z.B. fehlpositionierte oder gedrehte Zähne zu korrigieren. Aber auch zur Durchführung von großen Bewegungen, wie z.B. beim Lückenschluss, ist es erforderlich festsitzende Behandlungsgeräte einzusetzen. Die Therapie mit festsitzenden Behandlungsapparaturen zeitlich überschaubar zu halten und währenddessen möglichst geringe Kräfte einzusetzen – darauf legen wir großen Wert. Dies dient einerseits dazu Zahnschäden vorzubeugen und andererseits auch schmerzarm zu therapieren. Gute Mundhygiene, regelmäßige Kontrolltermine in unserer Praxis und die Versiegelung des Bracketumfelds vermindern Zahnhartsubstanzschäden.

Unsichtbare Zahnspange

Vestibulaere Technik

Zu einen gibt es die Möglichkeit die feste Spange auf der Innenseite der Zähne anzubringen. Dadurch ist sie bis auf ein leichtes Schimmern – von außen unsichtbar. In unserer Praxis arbeiten wir mit den Marktführern Incognito und WIN. Auf Wunsch behandeln wir insbesondere bei Erwachsenen mit dieser Technik. Zum anderen gibt es alternativ auch die Option aktive Kunststoff-Aligner als Behandlungsmittel zu wählen. Mit den kaum von außen wahrnehmbaren Alignern werden Schritt für Schritt, Schiene für Schiene die Zähne in die Zielposition bewegt. Hierbei verwenden wir die Aligner der Firma Invisalign und Clear-Aligner. Zur Wahl stehen aber auch die sehr ästhetischen und effektiven von außen angebrachten Keramikbrackets. Meist werden sie bei heranwachsenden bzw. jugendlichen Patienten eingesetzt.

Bionator

Bionator

Der Bionator gehört zu den herausnehmbaren funktionskieferorthopädischen Geräten. Mit ihm können während der Wachstumsphase Kieferfehlstellungen korrigiert werden und eine damit einhergehende Körperhaltung, Atmung und Belüftung der Nebenhöhlen verbessern werden. Da es sich hierbei um eine langjährige Behandlung handelt, legen wir großen Wert auf eine umweltverträgliche Herstellung mit körperverträglichen Kunststoffen und nicht allergischen Metallen.

Begleittherapie

Begleittherapie

Während einer kieferorthopädischen Behandlung kommt es zu Veränderungen im Mund- und Kieferbereich. An diese neue Situation müssen sich die Muskulatur, Zunge und Sprache erst einmal gewöhnen. Besonders bei Zahnfehlstellungen, an denen die Zunge und Muskulatur beteiligt sind, ist eine logopädische Begleittherapie ratsam. In bestimmten Fällen ist auch eine physiotherapeutische oder osteopathische Begleittherapie sinnvoll. Jedoch ist dies immer abhängig von der individuellen Entwicklung des Patienten. Um Zahnschäden zu vermeiden und somit die Voraussetzungen für einen dauerhaften Zahnerhalt zu gewährleisten, sind auf jeden Fall regelmäßige Zahnarztbesuche besonders in Bezug auf prophylaktische Begleitbehandlungen notwendig.

Investition

In welchem Umfang eine kieferorthopädische Behandlung bezuschusst wird, hängt bei privat versicherten Patienten vom Versicherungsvertrag ab. Damit eine Kostenklarheit besteht, wird vor Behandlungsbeginn ein Kostenvoranschlag erstellt und dieser soll dann der Versicherung vorgelegt werden. Bei gesetzlich versicherten Patienten beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten der Korrektur von vielen Zahnfehlstellungen. Jedoch gibt es viele Fälle, deren Behandlung medizinisch sinnvoll ist, aber vom Versicherten selbst getragen werden müssen – sofern keine private Zusatzversicherung abgeschlossen wurde. Zu Beginn prüfen wir deshalb erst einmal die Zahnfehlstellung. Anhand der gesetzlich festgelegten Indikationsgruppen können wir dann beurteilen bis zu welchen Grad die Kasse sich an den Behandlungskosten beteiligt. Falls die Zahn- und Kieferfehlstellungen nicht im Rahmen der gesetzlich festgelegten Indikationsgruppen liegen, sprechen wir mit Ihnen darüber. Die Entscheidung, inwiefern Sie Ihr Kind behandeln lassen möchten, liegt ganz bei Ihnen. Vor Behandlungsbeginn wissen sie dann wie viel sie investieren. Über weitere Teilzahlungsmodalitäten informieren wir sie auch gerne. Auf ein strahlendes Lächeln mit schönen Zähnen muss nicht verzichtet werden, auch wenn die Behandlung Ihres Kindes nicht im Rahmen der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen liegt.